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   BFH, 29.09.1967 - VI R 272/66   

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https://dejure.org/1967,2779
BFH, 29.09.1967 - VI R 272/66 (https://dejure.org/1967,2779)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1967 - VI R 272/66 (https://dejure.org/1967,2779)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1967 - VI R 272/66 (https://dejure.org/1967,2779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unternehmenserwerber - Haftung - Steuerabzugsbeträge - Fälligkeit der Nachforderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 316
  • DB 1968, 203
  • BStBl II 1968, 87
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1959 - III ZR 237/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 29.09.1967 - VI R 272/66
    Wie bei der Umsatzsteuer nur die Vorauszahlung abzuführen ist, die den vorangemeldeten Umsätzen entspricht, und die Umsatzsteuer, die den nicht angemeldeten Umsätzen entspricht, erst durch die Anforderung fällig wird (Urteil des BGH III ZR 237/57 vom 23. Februar 1959, Der Betrieb 1960, 197), so ist nur die tatsächlich einbehaltene Lohnsteuer in die Lohnsteueranmeldung aufzunehmen (§ 44 Abs. 1 LStDV) und in der Regel am 10. des der Einbehaltung folgenden Monats fällig.
  • BFH, 06.10.1977 - V R 50/74

    Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für die auf die Geschäftsveräußerung

    Unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 29. September 1967 VI R 272/66 (BFHE 90, 316, BStBl II 1968, 87) trägt der Kläger vor, es komme allein darauf an, wann die Steuer entstanden sei.

    Der im Schrifttum weit verbreiteten, meist ohne nähere Begründung vertretenen Auffassung, daß der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den Haftungsumfang maßgeblich sei (so z. B. Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Tz. 11 zu § 116; Tipke-Kruse, a. a. O., 7. Aufl., § 116 AO A 9, 8. Aufl., § 75 AO 1977 Tz. 14; Eckhardt-Weiß, a. a. O.), die auch in der beiläufigen Erwähnung dieses Zeitpunkts in dem Urteil des BFH vom 29. September 1967 VI R 272/66 ihren Niederschlag gefunden hat, vermag sich der Senat deshalb nicht anzuschließen.

  • BFH, 02.10.1968 - VI R 323/67

    Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Mitgliedern einer Kapelle und einem

    Der Steuerpflichtige macht geltend, schon aus den Gründen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) VI R 272/66 vom 29. September 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 90 S. 316 - BFH 90, 316 -, BStBl II 1968, 87) sei eine Lohnsteuernachforderung für das Jahr 1963 unzulässig.

    Allerdings verweist der Steuerpflichtige insoweit zutreffend auf die Entscheidung des Senats VI R 272/66 (a.a.O.).

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